Sozialversicherung

NEUE RENTENLEISTUNGEN

01.07.2026 - Das Gesetz Nr. 199/2025 (Haushaltsgesetz 2026) hat drei neue Leistungsarten eingeführt, die ausdrücklich als „rentenähnlich“ bezeichnet werden: die „befristete Rente“, die „frei festlegbaren Entnahmen“ und die „gestaffelte Auszahlung des angesparten Betrags“.

Dies ist eine bedeutende Neuerung zugunsten der Versicherten, die die Wahlmöglichkeiten in der Rentenphase konkret erweitert und es ermöglicht, Zeitpunkte, Modalitäten und Umfang der Auszahlung des angesparten Betrags flexibler zu gestalten.

 

Größere Steuervorteile ab 2026

03.04.2026 – Mit Blick auf das Steuerjahr 2026 führt das Haushaltsgesetz 2026 wichtige Neuerungen für die Zusatzrente ein. Die Maßnahmen sehen unter anderem mehr Flexibilität bei der Auszahlung der Leistungen, Aktualisierungen hinsichtlich der Verwendung der Abfertigung (TFR) von Arbeitnehmern sowie neue steuerliche Anreize für Einzahlungen in Pensionsfonds vor.

Erhöhung der Abzugsfähigkeit von Beiträgen: