NEUE RENTENLEISTUNGEN
01.07.2026 - Das Gesetz Nr. 199/2025 (Haushaltsgesetz 2026) hat drei neue Leistungsarten eingeführt, die ausdrücklich als „rentenähnlich“ bezeichnet werden: die „befristete Rente“, die „frei festlegbaren Entnahmen“ und die „gestaffelte Auszahlung des angesparten Betrags“.
Dies ist eine bedeutende Neuerung zugunsten der Versicherten, die die Wahlmöglichkeiten in der Rentenphase konkret erweitert und es ermöglicht, Zeitpunkte, Modalitäten und Umfang der Auszahlung des angesparten Betrags flexibler zu gestalten.

