NEUE RENTENLEISTUNGEN

pillola

01.07.2026 - Das Gesetz Nr. 199/2025 (Haushaltsgesetz 2026) hat drei neue Leistungsarten eingeführt, die ausdrücklich als „rentenähnlich“ bezeichnet werden: die „befristete Rente“, die „frei festlegbaren Entnahmen“ und die „gestaffelte Auszahlung des angesparten Betrags“.

Dies ist eine bedeutende Neuerung zugunsten der Versicherten, die die Wahlmöglichkeiten in der Rentenphase konkret erweitert und es ermöglicht, Zeitpunkte, Modalitäten und Umfang der Auszahlung des angesparten Betrags flexibler zu gestalten.

 

Der Versicherte erwirbt den Anspruch auf die Rentenleistung, sobald er die im gesetzlichen Rentensystem vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und mindestens 5 Jahre lang an der Zusatzrente teilgenommen hat. Die Leistung richtet sich nach dem angesparten Betrag und kann auf verschiedene Arten ausgezahlt werden: befristete Rente, frei wählbare Entnahmen (ab 1. Juli 2026), gestaffelte Auszahlung (ab 31. Oktober 2026), Leibrente oder in gemischter Form, wobei bis zu 50 % als Kapital ausgezahlt werden können. In bestimmten Fällen ist es möglich, den gesamten Guthabenbetrag als Kapitalauszahlung zu beantragen. Der Antrag muss beim Fonds unter Verwendung der entsprechenden Formulare gestellt werden, die auf der Website www.fondopensioneprofi.com verfügbar sind. Weitere Informationen finden Sie im Dokument zu den Renten und im Anhang zum Informationsblatt über Rentenleistungen, die auf der Website von Euregio+ verfügbar sind.

Befristete Rente

Es handelt sich um eine Rentenleistung, die für einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage der verbleibenden Lebenserwartung des Versicherten ausgezahlt wird, die gemäß den ISTAT-Tabellen berechnet wird. Die Höhe der Raten ergibt sich aus der Division des verfügbaren Betrags durch die Laufzeit der Leistung und kann je nach den Ergebnissen der Finanzverwaltung variieren. Der Versicherte kann eine Laufzeit wählen, die über seine Lebenserwartung hinausgeht. Im Falle seines Todes vor Ablauf der vorgesehenen Laufzeit wird der Restbetrag an die benannten Begünstigten ausgezahlt.

Frei wählbare Entnahmen

Diese Option ermöglicht es dem Versicherten, frei zu entscheiden, wann und wie viel er entnehmen möchte, und zwar im Rahmen der fälligen und noch nicht ausgezahlten Raten einer theoretischen Rente, die auf der Grundlage seiner verbleibenden Lebenserwartung berechnet wird. Die Entnahmen verringern den verfügbaren Betrag, der jedoch weiterhin angelegt bleibt und von der Entwicklung der Finanzmärkte profitiert (oder darunter leidet). Die nicht entnommenen Beträge sammeln sich an und können später unter Einhaltung der vorgesehenen Grenzen abgerufen werden.

Gestaffelte Auszahlung des angesparten Betrags (ab 31. Oktober 2026)

Die gestaffelte Auszahlung ermöglicht es, den angesparten Betrag in regelmäßigen Raten über einen vom Versicherten gewählten Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu erhalten. Im Gegensatz zur Rente mit festgelegter Laufzeit und den frei festlegbaren Entnahmen ist sie nicht an die verbleibende Lebenserwartung gebunden. Die Höhe der Raten hängt vom verfügbaren Betrag, der gewählten Laufzeit und der Wertentwicklung der Anlagen ab. Im Falle des Todes vor Ablauf des Plans wird der Restbetrag an die benannten Begünstigten ausgezahlt